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Barrierefrei


Ausnahme für Kleinstunternehmen


Sehr geehrte Damen, Herren und diverse

wir möchten Sie darüber informieren, dass wir (Unterkunftsvermittlung ameland-tips) im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), welches am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, von der Barrierefreiheit befreit sind.

Gemäß § 3 Abs. 3 BFSG sind sog. „Kleinstunternehmen“ von den Pflichten des Gesetzes befreit.

Shop-Betreiber, die als Kleinstunternehmen gelten, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen in ihren Online-Shops für die Shops selbst also nicht erfüllen, diese also nicht barrierefrei gestalten.

Kleinstunternehmen sind nach § 2 Nr. 17 BFSG Unternehmen, die

> weniger als 10 Personen beschäftigen und

> entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.

Wir treten als Vermittler zwischen Gast und Vermieter auf und vermitteln Ihnen eine Ferienunterkunft.

Die Befreiung ergibt sich aus der Tatsache, dass wir als Kleinstunternehmen privilegiert sind. Wir stellen keine betroffenen Produkte bereit und beschäftigen weniger als 10 Personen. Zudem erzielen wir einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro oder unsere Jahresbilanzsumme beläuft sich auf höchstens 2 Millionen Euro. Daher fallen wir nicht unter die Regelungen des BFSG.

Dennoch ist es uns ein Anliegen, jedem Besucher unserer Webseite (https://www.ameland-tips.de) den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Sollten Ihnen Aspekte auffallen, die wir möglicherweise verbessern können, zögern Sie bitte nicht, uns eine E-Mail zu senden.

Wir werden prüfen, ob wir Ihren Wunsch umsetzen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Wir danken für Ihren Hinweis und werden versuchen diesen so schnell als möglich und technisch umsetzbar zu verwirklichen.

Erklärung zur Barrierefreiheit


Grund zur Unzugänglichkeit

1. Erstellungsprogramm der Homepage

2. Sie haben die Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, um noch bestehende Barrieren zu melden und um Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.
(siehe oben)

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz der Bemühungen können bei der Nutzung der Webseite Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist:

  • Videos haben derzeit kein Untertitel

  • PDF Dokumente entsprechen überwiegend nicht den Vorgaben - diese sind u.a. nicht mit Lesezeichen oder Alternativtexten für Bilder versehen

  • Nicht alle Fotos haben Alternativtexte (Bildslider)

  • Probleme mit Screenreader

Vergrößerung der Schrift


Die angezeigte Schriftgröße (Seitengröße) kann wie folgt geändert werden:

  • im Internet Explorer über: Menü „Ansicht“ > „Textgröße“ > die gewünschte Größe oder durch Drücken der Tastenkombination „STRG“ und „+“ oder „STRG“ und „-“ (für Windows). Die Tastenkombination „STRG“ und „0“ stellt den Ursprungszustand wieder her.

  • im Microsoft Edge über: Einstellungen oder Alt+X“ > „Zoom“ > die gewünschte Größe oder durch Drücken der Tastenkombination „STRG“ und „+“ oder „STRG“ und „-“ (für Windows). Die Tastenkombination „STRG“ und „0“ stellt den Ursprungszustand wieder her.

  • in Mozilla/Firefox über: Menü „Ansicht“ > „Text-Zoom“ > die gewünschte Prozentzahl oder mit der Tastatur durch Drücken der Tastenkombination „STRG“ und „+“ oder „STRG“ und „-“ (für Windows). Die Tastenkombination „STRG“ und „0“ stellt den Ursprungszustand wieder her.

Diese Erklärung wurde am 15.Juni 2025 verfasst.

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